Baumgutachten und Baumkontrollen

Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (kurz "FLL" genannt) beschreibt in den Baumkontrollrichtlinien (aktuelle Ausgabe 2010) Verfahren für die Regelkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen, im folgenden Text kurz "Baumkontrolle" genannt. Die Regelkontrolle von Bäumen wird hier als "fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme" bezeichnet. Die fachliche Qualifizierung zum Baumkontrolleur wird z.B. von der FLL angeboten und zertifiziert. Wenn nach einer Baumkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit (z.B. mangelnde Bruch und/ oder Standsicherheit) bestehen, ist eine eingehende Untersuchung erforderlich. Für die Durchführung einer eingehende Untersuchung ist ein spezieller Sachverstand erforderlich, um die Verkehrssicherheit abschließend beurteilen zu können. Aufgrund der unterschiedlichen Befähigungsgrade unterscheiden wir deshalb in

Baumkontrollen, durchführbar durch befähigte Personen und

Baumgutachten, welche von Sachverständigen erstellt werden.

Eine Baumbegutachtung erfolgt zunächst visuell in Anlehnung an die international gerichtlich anerkannte VTA-Methode nach Prof. Dr. Claus Mattheck.

VTA steht für Visual Tree Assessment. Nicht verletzende Hilfmittel wie zum Beispiel der Schonhammer oder ein Sondierstab werden dabei unterstützend eingesetzt. Werden bei der visuellen Begutachtung Schadenssymtome festgestellt, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, ist eine eingehende oder weiterführende Untersuchung erforderlich (siehe Fenster unten).

Das Ergebnis einer Baumbegutachtung wird in schriftlicher Form mit erläuternden Belegfotos als Einzelbaumgutachten dokumentiert.

Das Ergebnis einer Bestandsbegutachtung wird in Form eines Baumkatasters, evtl. mit erläuternden Belegfotos in Kombination mit einem Baumkontrollbericht dokumentiert. Der Baumkontrollbericht erläutert die angewandten Untersuchungsmethoden, listet die vorgefundenen Baumschäden auf und enthält weiterhin Empfehlungen für das Management des Standortes.

Die erste Prüfstufe wird unterstützt durch  einfache Hilfsmittel wie etwa Schonhammer oder Sondierstab (Foto rechts).

Die Baumbegutachtung erfolgt im Regelfall in mehreren Prüfstufen: zunächst werden die ausgewählten Verkehrsbäume, Tragbäume oder Aktivbäume einer visuellen Begutachtung vom Boden aus unterzogen.

Werden hierbei Schadensmerkmale festgestellt (auf dem Foto links ist eine Schubrissnarbe mit der Bildung einer Adventivwurzel zu sehen), welche die Stand- oder Bruchsicherheit oder die Tragfähigkeit maßgeblich beeinflussen, erfolgt eine eingehende, weiterführende  Untersuchung.

In der Prüfstufe 2 werden Messgeräte eingesetzt, welche bei Strukturschäden eine zuverlässige Aussage über das räumliche Ausmaß des Schadens ermöglichen (quantitative Erfassung z.B. durch Bohrwiderstandsmessung, Foto links).

 

 

Für die qualitative Beurteilung der Schädigung sind in der Prüfstufe 3 aufwändige Verfahren erforderlich, wie etwa die Elasto-Inclino-Methode oder Schalltomographie (Foto rechts).

Baumgutachten und Baumkontrollen im Kletterwald

Laut EN 15567 muss vor der Inbetriebnahme eines Kletterwaldes ein eingehendes Baumgutachten mit Beurteilung der Tragfähigkeit erstellt werden. Diese Begutachtung sollte sinnvoller Weise in der Konzeptphase erfolgen, damit rechtzeitig vor der Bauausführung Ersatzbäume bestimmt werden können, falls ausgewählte Bäume aus bestimmten Gründen nicht als lebendes Tragwerk dienen können.

Die individuelle Festigkeit eines Baumes kann nach einer Bohrkernentnahme einfach im Labor bestimmt werden. Im Kletterwald werden zur Ermittlung der standortspezifischen Festigkeitswerte nicht die Tragbäume selbst, sondern Referenzbäume herangezogen.

Aufbauend auf den ermittelten Widerstandswerten (radiale Biegefestigkeit, axiale Druckfestigkeit, Biegebruchspannung) wird unter Berücksichtigung der eingeleiteten Lasten eine Tragfähigkeitsbeurteilung vorgenommen, ein Kataster angelegt und eine Empfehlung für das Management des Standortes ausgesprochen.

Regelmäßig wiederkehrende Baumkontrollen auf der Basis des im Rahmen des Baumgutachtens erstellten Katasters gewährleisten eine langfristig angelegte Pflege des besonders beanspruchten Baumbestandes im Kletterwald. Unter besonderer Beobachtung der Anschlagpunkte (siehe hierzu auch den Link "Baumschäden im Kletterwald") sind die fachlich hervorragend ausgebildeten Baumkontrolleure des Baumzentrums kompetent eine fortlaufende Beurteilung des Gesundheitszustandes der beteiligten Bäume vorzunehmen.

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